Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nach § 5 ArbSchG professionell durchführen lassen, mit fundierter Analyse, gezielter Beratung, wirksamer Maßnahmenentwicklung und rechtssicherer Dokumentation zur Förderung psychischer Gesundheit im Unternehmen.
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz wirken sich direkt auf Motivation, Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden von Beschäftigten aus. Eine strukturierte Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung hilft Unternehmen dabei, Belastungsfaktoren frühzeitig zu erkennen, passende Maßnahmen abzuleiten und die Gesundheit der Mitarbeitenden gezielt zu fördern.
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, psychische Belastungen zu beurteilen. Grundlage sind:
Wir unterstützen Sie dabei, psychische Belastungen im Betrieb gezielt anzugehen, mit erprobten Methoden, fachlichem Know-how und Lösungen, die zu Ihrer Unternehmenskultur passen.
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