Reisemedizinische Beratung ist bei beruflichen Auslandsreisen nicht nur sinnvoll, sondern oft verpflichtend – vor allem bei Einsätzen in tropischen Regionen, Risikogebieten oder bei längeren Aufenthalten. Ziel ist der Schutz vor Infektionen, Reiserisiken und medizinischen Notfällen.
Arbeitgeber tragen gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der allgemeinen Fürsorgepflicht Verantwortung für die gesundheitliche Vorbereitung von Mitarbeitenden auf Auslandsaufenthalte. Die STIKO-Empfehlungen, das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie spezifische Vorschriften wie G35 (ehemalige Vorsorgeuntersuchung bei Auslandsaufenthalten) dienen dabei als Grundlage.
Ob kurzfristige Dienstreise oder längerer Auslandseinsatz, wir begleiten Sie mit medizinischem Know-how, Blick fürs Wesentliche und passenden Lösungen für Ihre Reisesituation.
Vorsorgen nach ArbMedVV, Eignungsuntersuchungen und Impfungen in einem unserer Betriebsarztzentren
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