Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt minderjährige Arbeitnehmer (unter 18 Jahren) vor gesundheitlichen Gefahren und sichert ihre Rechte am Arbeitsplatz. Es regelt Arbeitszeiten, Pausen und Tätigkeiten, die Jugendliche ausführen dürfen.
Inhalt der Untersuchung
- Gesundheitsuntersuchung vor der Aufnahme einer Arbeit, um sicherzustellen, dass der Jugendliche gesundheitlich für die Tätigkeit geeignet ist
- Untersuchung auf körperliche und geistige Belastbarkeit
- Überprüfung von spezifischen Risiken in der Arbeitsumgebung (z.B. Lärm, chemische Stoffe)
Dauer der Untersuchung
- Die Erstuntersuchung erfolgt vor Arbeitsbeginn und dauert je nach Umfang etwa 1 bis 2 Stunden
- Nachuntersuchungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, können aber bei Bedarf erfolgen, wenn gesundheitliche Beschwerden auftreten oder der Jugendliche eine neue, belastendere Tätigkeit ausübt
Typische Tätigkeitsbereiche
- Praktika und Ferienjobs
- Ausbildung in handwerklichen, industriellen oder kaufmännischen Berufen
- Tätigkeiten in Gastronomie, Einzelhandel, Büroarbeiten (unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben)
Warum ist die Untersuchung wichtig?
- Schutz der physischen und psychischen Gesundheit von Jugendlichen
- Vorbeugung von gesundheitlichen Schäden durch unangemessene Arbeitsbelastungen
- Sicherstellung, dass Jugendliche ihre Arbeit sicher und mit den entsprechenden Pausen und Schutzvorkehrungen ausführen können